AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung

Für alle Leistungen von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG gegenüber Unternehmern gelten ausschließlich die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG, soweit keine anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende Vereinbarungen gelten ausschließlich für den jeweiligen Vertrag und nicht für Nachfolge-/Zusatzaufträge oder andere Verträge. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich zurückgewiesen. Eines besonderen Widerspruches dagegen bedarf es nicht.

  1. Kaufmännische Bestätigungsschreiben

Bestätigungsschreiben von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG, soweit diese einen abweichenden Inhalt von den Vereinbarungen haben, ist jeweils binnen einer Frist von fünf Werktagen nach Zugang schriftlich und detailliert unter Angabe der beanstandeten Punkte zu widersprechen. Erfolgt dies nicht, gilt der Inhalt des kaufmännischen Bestätigungsschreibens als verbindlich.

  1. Preise

3.1. Alle Preise verstehen sich netto ab Lager (zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer).

3.2. Verpackungs-, Transport-, Verzollungs-, Versicherungs- oder sonstige Nebenkosten hat Käufer zu tragen, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

3.3. Alle Preise gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht für Folge-/Zusatzverträge, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

  1. Zahlung

4.1. Rechnungen der Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG sind sofort bei Erhalt netto ohne Abzug zu zahlen, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

4.2. Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch bei anderslautenden Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

4.3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.

4.4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG ist in diesem Fall außerdem berechtigt, für ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung gemäß § 232 BGB zu verlangen.

4.5. Im Falle des Zahlungsverzuges vom Käufer ist Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG berechtigt, für die erste Mahnung pauschal 10,00 € und für die zweite Mahnung pauschal 15,00 € zu verlangen.

      5. Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden.

  1. Selbstbelieferungsvorbehalt

Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG behält sich richtige und/oder rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Erfolgt keine richtige und/oder rechtzeitige Selbstbelieferung, ist Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nicht richtige und/oder rechtzeitige Belieferung von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG führt – unabhängig von Satz 2 – zur Verlängerung der Lieferfrist entsprechend der Dauer der Lieferbehinderung. Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG kann sich auf den Selbstbelieferungsvorbehalt auch dann berufen, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch kein kongruenter Deckungskauf abgeschlossen wurde, jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss. Soweit Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG sich auf den Selbstbelieferungsvorbehalt berufen kann, kann Käufer keine Ansprüche gegen Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG geltend machen, es sei denn, die Nichtleistung oder nicht rechtzeitige Leistung beruht auf grobem Verschulden oder Vorsatz von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG.

  1. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt und/oder ungewöhnlicher Behinderungen, insbesondere durch Betriebs-/Verkehrsstörungen, Streiks, Eingriffe von hoher Hand, Im- und Exportverbote, Rohstoffmangel, ungünstige Witterungsverhältnisse, nicht ausreichende Transportkapazitäten, sowie unverschuldetes Unvermögen von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG oder einer deren Lieferanten, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung entsprechend. Ist infolge der vorgenannten Umstände Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG nicht mehr in der Lage, ihre Leistungsverpflichtungen zu erfüllen, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche aller Art sind in Fällen von Satz 1 gegen Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG ausgeschlossen.

  1. Teillieferungen

Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

  1. Versand

9.1. Die Transportgefahr trägt der Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das den Transport ausführenden Unternehmen übergeben worden ist es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

9.2. Der Versand erfolgt unfrei, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

9.3. Ohne ausdrückliche schriftliche Weisung des Käufers ist Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG nicht verpflichtet, die Ware für den Transport zu versichern.

9.4. Soweit der Käufer keine Weisungen bezüglich der Verpackungs-/Beförderungsart erteilt, kann Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG die Verpackungs- und Beförderungsart nach billigem Ermessen bestimmen.

9.5. Erteilt Käufer dem Frachtführer über den Erhalt der Sendung eine Quittung, gilt dies auch im Verhältnis Käufer zu Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG.

  1. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG aus jedem Rechtsgrund gegen Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG die nachfolgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 15% übersteigt.

10.2. Die Ware bleibt bis zur Ausgleichung aller Forderungen von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG gegen den Käufer im Eigentum von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG.

10.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG ab. Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG ermächtigt den Käufer jedoch widerruflich, die an Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG berechtigt, die Abtretung gegenüber Drittschuldnern offenzulegen.

10.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und/oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

  1. Qualitätsanforderungen, Beschaffenheit, Maß-, Mengen- und Gewichtsdifferenzen

11.1. Produktbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder zugesicherten Beschaffenheitsmerkmale dar. Eine bestimmte Qualitätsgarantie wird nicht übernommen, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden.

11.2. Farb-, Qualitäts- oder Gewichtsabweichungen sowie sonstige Beschaffenheitsmängel gelten nicht als Mangel, soweit sie sich im üblichen Rahmen bewegen, oder technisch nicht vermeidbar sind.

11.3. Maß-, Mengen- und Gewichtdifferenzen von +/- 5% gelten als vom Käufer genehmigt, es sei denn, jegliche Maß-, Mengen- und Gewichtdifferenzen sind ausdrücklich und schriftlich ausgeschlossen worden.

  1. Rücksendungen

12.1. Bei Rücksendungen des Käufers ist dieser verpflichtet, die Weisung von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG über Verpackungs- und Transportart sowie Empfangsort einzuholen.

12.2. Der Käufer haftet bei Rücksendungen für Transport-, Versicherungs- und Verzollungskosten sowie ordnungsgemäße Verpackung einschließlich ordnungsgemäßen Rücktransports, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

  1. Reklamation

13.1. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware und unerkennbare Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung der Mängel gegenüber Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG – vorab telefonisch – schriftlich detailliert per E-Mail/Telefax zu rügen. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge kommt es auf die Absendung der Rüge an.

13.2. Im Fall von Mängelrügen ist der Käufer verpflichtet, vor einer Behandlung der Ware die Weisungen von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG einzuholen und ihr Gelegenheit zu geben, durch einen Sachverständigen die notwendigen Feststellungen treffen zu lassen. Stellen sich die Mängelrügen des Käufers als unberechtigt heraus, hat der Käufer die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Gibt der Käufer Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG keine Gelegenheit, die Ware vor einer Behandlung durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen, hat der Käufer keine Mängelgewährleistungsansprüche, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.

13.3. Hat der Käufer nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügt, gilt die Ware als genehmigt.

13.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Empfang auf erkennbare und unerkennbare Mängel hin zu untersuchen. Dies gilt auch für Streckengeschäfte. Insoweit hat der Käufer seinen Abnehmer anzuweisen, die entsprechenden Untersuchungen vorzunehmen, sodass der Käufer seine Verpflichtungen nach 13.1 und 13.2 sowie 13.3 erfüllen kann. Unterlässt der Käufer dies, gilt die Ware als genehmigt.

  1. Gewährleistung und Haftung

14.1. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG die Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder unverhältnismäßig, oder steht Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG keine Ersatzlieferung zur Verfügung, gilt 14.3.

14.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG eine nach billigem Ermessen festzusetzende Frist, mindestens jedoch 21 Werktage, zu setzen. Der Käufer ist verpflichtet, Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG vor Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist Gelegenheit zur Besichtigung der Ware zu geben, oder auf Anforderung Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG Muster der schadhaften Ware zu geben. Verstößt Käufer gegen die vorgenannten Verpflichtungen, entfällt ein Anspruch auf Mängelbeseitigung sowie auf sonstige Gewährleistung, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes bestimmt ist.

14.3. Wenn Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG eine ihr gesetzte angemessene Nachfrist furchtlos verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder ihrerseits fehlerhaft ist oder von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG zu Unrecht verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zum Rücktritt oder zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen haben den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt und/oder verschwiegen, oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.

14.4. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und/oder unerlaubter Handlung der Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden. Im Falle der Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder Verletzung einer Person am Leben, Körper oder Gesundheit, gilt 14.4 Satz 1 nicht. Insoweit verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

14.5. In allen Fällen ist die Haftung von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG für Folgeschäden auf den 5-fachen Wert der Ware beschränkt, sofern die Folgeschäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG beruhen und gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.

14.6. Alle Ansprüche des Käufers gegen Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG verjähren in 12 Monaten nach Anlieferung der Ware, es sei denn, das Gesetz sieht eine kürzere oder zwingend andere Verjährungsfrist vor.

  1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche der Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Dies gilt dann nicht, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG anerkannt werden.

  1. Abtretungsverbot

Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG an Dritte abzutreten.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Kiel/Bundesrepublik Deutschland, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Gerichtstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist London, soweit gesetzlich zulässig. Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG steht es jedoch frei, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

  1. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufabschlussgesetzes und des Einheitlichen UN-Kaufgesetzes.

  1. Einwilligungserklärung Datenschutz

20.1. Der Käufer ist mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, zur Erstellung von Angeboten, Verträgen und zur Abwicklung geschlossener Geschäfte durch Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG einverstanden.

20.2. Die Einwilligung kann der Käufer jederzeit gegenüber Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG widerrufen. Durch einen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verwendung gemäß Satz 1 nicht berührt.

20.3. Im Fall des Widerrufs kann Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG ggf. die Geschäftsbeziehungen nicht weiter fortführen und ist daher in diesem Fall zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehungen, deren Abwicklung und Abrechnung berechtigt.

20.4. Falls der Käufer die Einwilligung widerrufen will, kann er dies gegenüber Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG unter folgender Anschrift tun: Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co. KG, Veit-Stoss-Ring 65, 24539 Neumünster, E-Mail: sales@bohnkaf.de.

  1. Sonstiges

21.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nur durch ausdrückliche individuelle Vereinbarung abbedungen werden.

21.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Kommt eine solche Regelung zwischen den Parteien nicht zustande, entscheidet hierüber auf Antrag einer der Parteien das zuständige Gericht gemäß den §§ 317, 319 BGB.

Stand der AGB: September 2021