Grundsatzerklärung

Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co.KG sieht sich als Betrieb mit internationalen Verflechtungen in der besonderen Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang unseren Lieferketten hinzuwirken und die Geschäftsbeziehungen mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten.

Die zunehmende Integration von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co.KG in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bietet Chancen und Herausforderungen zugleich: Neue Märkte und Anbaugebiete werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Gleichzeitig entstehen aber auch Risiken durch Intransparenz und die oft mangelhafte Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten in den Lieferketten.

Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co.KG bekennt sich dazu, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten. Wir stehen zu dieser Verantwortung als Unternehmen unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Dazu richtet Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co.KG ein Risikomanagement ein, um Verstöße gegen die Menschenrechtslage im Bereich der Lieferkette rechtzeitig erkennen und analysieren zu können. Auf dieser Basis können dann Maßnahmen ergriffen werden, die die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der Lieferkette sicherstellen.

Dazu gehört zum Verständnis von Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co.KG, faire Löhne zu bezahlen, auf angemessene Arbeitsbedingungen vor Ort hinzuwirken und die Ausbeutung von Kindern zu verhindern. Für Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co.KG ist Gleichberechtigung von Frauen und Männern selbstverständlich und wir benachteiligen niemanden wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aufgrund einer Behinderung.
Korruption lehnen wir ebenso ab wie Zwangsarbeit und Menschenhandel:

Für diese Leitlinien steht Bohnkaf-Kolonial GmbH & Co.KG ein und schult seine Mitarbeiter, diese Werte im Betrieb zu leben. Dies beginnt bei der bewussten Wahrnehmung von Verstößen gegen diese Prinzipien, die über festgelegte Prozesse aufgegriffen und bearbeitet werden, um dann in geeignete Maßnahmen für den Betrieb zu münden. Dies gilt auch für Hinweise Dritter.

Anforderungen
1. Zwangsarbeit
Jede Beschäftigung ist freiwillig. Geschäftspartner dürfen keine Form der Zwangsarbeit, Knechtschaft, Sklaverei oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit anwenden. Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten nicht die Hinterlegung von Geldbeträgen oder Ausweispapieren beim Arbeitgeber verlangen. Es gelten die ILO-Konventionen 29 und 105.

2. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist nicht zulässig. Das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit darf nicht unter dem Alter der Beendigung der Schulpflicht und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Sollte Kinderarbeit vorgefunden werden, so ist der Lieferant angehalten, Abhilfe zu schaffen und den Kindern den Besuch einer Schule zu ermöglichen.
Beschäftigte im Alter zwischen 15 und 18 Jahren dürfen nur außerhalb der Schulzeiten arbeiten. In keinem Fall dürfen Schulstunden, Arbeitszeit und Beförderungszeit eines jugendlichen Beschäftigten insgesamt mehr als zehn Stunden am Tag betragen und in keinem Fall dürfen jugendliche Beschäftigte mehr als acht Stunden am Tag arbeiten. Ferner dürfen sie nicht nachts arbeiten und auch nicht für Arbeiten eingesetzt werden, die schädlich für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern sind. Besondere Schutzvorschriften sind einzuhalten. Es gelten die ILO-Konventionen 79, 138, 142 und 182.

3. Diskriminierung
Es ist sicherzustellen, dass alle Beschäftigten gleich und mit Würde und Respekt behandelt werden. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Kaste, sozialem Hintergrund, Behinderung, ethnischer und nationaler Herkunft, Nationalität, Mitgliedschaft in Arbeitnehmer-organisationen einschließlich Gewerkschaften, politischer Gesinnung oder Meinung, sexueller Orientierung, familiären Verpflichtungen, Personenstand oder sonstiger persönlicher Merkmale sind nicht zulässig. Es gelten die ILO-Konventionen 110, 111 und 159.

4. Löhne und Vergütung
Der gezahlte Lohn muss dem gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenspezifischen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welche Regelung höher liegt. Geschäftspartner müssen bestrebt sein, Löhne zu zahlen, die den Grundbedarf der Beschäftigten und ihrer Familien abdecken und einen Teil des Einkommens zur freien Verfügung belassen. Beschäftigte müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erhalten. Überstunden sind mit Zuschlägen gemäß gesetzlichen oder branchenspezifischen Standards, je nachdem, welche höher sind, auszugleichen. Lohnabzug als Disziplinarmaßnahme ist nicht gestattet. Es gelten die ILO-Konventionen 26 und 131.

5. Arbeitszeit
Arbeitszeiten sollen geltendem Recht oder branchenspezifischen Standards entsprechen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf regelmäßig nicht mehr als 48 Stunden pro Woche betragen. Überstunden müssen freiwillig geleistet werden und dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Beschäftigten steht mindestens ein freier Tag nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen zu. Es gelten die ILO-Konventionen 1 und 14.

6. Vereinigungsfreiheit
Das Recht der Beschäftigten auf Gründung von und Beitritt zu Arbeitnehmervertretungen einschließlich Gewerkschaften ihrer Wahl und das Recht zu Kollektivverhandlungen ist anzuerkennen. In Situationen, in denen die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, sind alternative Möglichkeiten zum unabhängigen und freien Zusammenschluss und zu Kollektivverhandlungen einzuräumen. Arbeitnehmervertreter sind vor Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung oder Vergeltung zu schützen. Ihnen ist freier Zugang zu den Beschäftigten zu gewähren, um
sicherzustellen, dass sie von ihren Rechten in gesetzeskonformer und friedlicher Weise Gebrauch machen können. Es gelten die ILO-Konventionen 87, 98, 135 und 154.

7. Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Lieferant ist für ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeitsumfeld verantwortlich. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen informiert und geschult. Es ist für die Bereitstellung und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, den Zugang zu sauberen Sanitäranlagen und zu Trinkwasser zu sorgen. Es gelten die ILO-Konventionen 155 und 164.

8. Täuschung beim Beschäftigungsverhältnis
Die Verpflichtungen nach dieser Grundsatzerklärung, nationalen Gesetzen und internationalen Richtlinien dürfen nicht durch die Anwendung von Leiharbeit, Untervergabe, vorgetäuschten Ausbildungsprogrammen oder Heimarbeit in Branchen, in denen traditionell nicht nach Heimarbeitsvereinbarungen gearbeitet wird, umgangen werden.

9. Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
Der Lieferant darf nicht unter Verstoß gegen legitime Rechte Land, Wälder oder Gewässer entziehen, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Personen sichert. Schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßigen Wasserverbrauch hat er zu unterlassen, wenn dies die Gesundheit von Personen schädigt, die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt oder den Zugang von Personen zu einwandfreiem Trinkwasser oder Sanitäranlagen verhindert.

10. Umweltschutz
Unsere Geschäftspartner müssen alle geltenden Gesetze und internationalen Vorschriften zum Schutz der Umwelt einhalten und alle erforderlichen Umweltzulassungen, -zertifikate und -genehmigungen vorweisen. Darüber hinaus arbeiten sie kontinuierlich an der Minimierung von Umweltbelastungen. Darunter fallen z.B.: die Freisetzung von Gefahrstoffen in die Umwelt zu unterbinden; Umweltstandards für die Abwasserbehandlung, den Ausstoß von Emissionen und die Abfallbewirtschaftung einzuhalten; Chemikalien und andere gefährliche Stoffe ordnungsgemäß zu kennzeichnen und sicher zu lagern; die Energieeffizienz zu verbessern; die Nutzung natürlicher Ressourcen zu minimieren (einschließlich Wasser, mineralische Rohstoffe, Agrarrohstoffe und fossile Energieträger).

Die in dieser Grundsatzerklärung festgelegten Sozial- und Umweltstandards sind von jedem unserer Geschäftspartner zu akzeptieren und umzusetzen. Bei Nichteinhaltung kann keiner weiteren Geschäftsbeziehung zugestimmt werden.

Beschwerdeverfahren:
Alle Menschen, also Mitarbeiter, Mitwirkende und Dritte, sind berechtigt einen Verstoß gegen unsere Leitlinien zu melden. Hierfür nutzen Sie bitte den Beschwerdemechanismus auf unserer Website: www.bohnkaf.de unter „Menschen & Umwelt“, Reiter „Verstoß melden“.

Stand: 14.10.2022